Liebe Mitglieder,
in der Jahreshauptversammlung hatten wir Euch bereits eingehend mit der Erweiterung des europäischen Datenschutzes bekannt gemacht. Natürlich erreichen wir so nicht Jeden und möchten aber logischerweise erreichen, dass alle Mitglieder von den Neuerungen Kenntnis erlangen, schließlich geht es um nicht mehr oder weniger als die Sicherheit eurer personenbezogenen Daten.
Erhebt, verarbeitet oder nutzt ein Verein solch personenbezogenen Daten seiner Mitglieder und sonstiger Personen, gelten ab dem 25.05.2018 die Vorschriften der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Die neuen Regelungen gelten nicht nur für Unternehmen, sondern für alle natürlichen und juristischen Personen – also auch für Vereine.
Wir haben bereits wichtige Schritte unternommen, um die neuen Regelungen für unseren Verein zu implementieren, einer davon ist die Schaffung einer neuen Grundsatzfestlegung des Vorstandes, die den Verein zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet.
Alle sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten – für Verein und Mitglieder – sind in einer Datenschutzrichtlinie zusammengefasst (siehe Homepage – Mitgliederbereich – Formulare/Dokumente/Datenschutz).
Die Grundsatzfestlegung sowie die Datenschutzrichtlinie gelten bis zur Eingliederung beider in unsere Vereinssatzung.
Des Weiteren werden wir in nächster Zeit (über die Mannschafts- und Übungsleiter) auf jedes einzelne Mitglied zugehen, da es im Zuge der Neuorientierung des Datenschutzes unerlässlich ist, von jedem Mitglied oder gesetzlichem Vertreter eine Einwilligung zur Datennutzung zu erhalten. Ihr könnt dies auch aktiv von Eurer Seite angehen, das entsprechende Formular findet sich ebenso auf unserer Homepage wieder (Homepage – Mitgliederbereich – Formulare/Dokumente/Datenschutz).
Dort findet Ihr neben den bereits genannten Unterlagen auch eine Erklärung, was denn Datenschutz bei den Volleyballfreunden bedeutet …
Vielen Dank für Euer Verständnis
Der Vorstand